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Actum Durbach, den 4. April 1810

Heute, frühe um 7 ½ Uhr, trafe nachdem das hiesige Pfarramt und durch dieses der hiesige Schultheisen Verweser Danner gester davon benachricht gewesen, der Herr Fürst Bischof von Basel zur Austheilung der Firmung dahier in Durbach ein.

Bei ihrer Ankunft läutete man mit allen Glocken Schützen Compagnie paradierte mit Trommel und Fahne, unterschriebener nebst dem Gericht so wie der hiesige Pfarrer und Caplan nebst sonstigen zwey Aushülfe sich eingefunden Geistlichen, empfingen den Herrn Fürst Bischof bei dem Kreutz nächst dem Pfarrhof und begleideten ihn dahin.

Nachdem man gedachte Herr Fürst Bischof sich in dem Pfarrhaus angekleidet gehabt, so ginge der Zug procsesonaliter nach der Pfarrkirch, allwo nach einer gelesenen stillen Messe von dem Herrn Fürst Bischof von Neveu 850 Persohnen groß und Klein gefirmt wurden.

Um 10 ¼ Uhr ware dieser geistliche Act vollendet und der Herr Fürst Bischof wurde sodann witder proceßionaliter in Pfarrhof begleitet, von wo aus dieselben sich nach eingenommenem Mittagsmal wieder nach Offenburg verfügten. Die besonders zur Aushülfe anwesenden  gewesenen Geistliche waren der Victor Bartelini zu Offenburg und Pfarrer Schlag zu Ebersweier.

Von Seiten des Gerichts ist Pfarrer Sebastian Reibelt ersucht worden, die Beköstigung des Herrn Fürst Bischofs gegen die zu leistende Vergütung zu übernehmen, welches derselbe auch gethan hat.

Actum et Supra

            Edicor

             Amtsschreiber

Vermerk:

Anweisung des Grherz. Badischen Oberamts Offenburg Nr.1402 vom 30.März 1810

an den Schultheisen-Verweser Danner, den Herrn Fürst-Bischof von Basel  am 4. / 5. April 1810 zur Firmung zu empfangen wie dies auch 1791 geschehen ist.

Kostenaufstellung der Gemeinde anl. der Firmung  vom 15. April 1810

Nach obiger mir den 13. dieses zugekommener amtlicher Verfügung hat sich sowohl der Schulheisen Verweser Danner als ich mit dem Pfarrer Reibelt dahier, der die besaagte Beköstigung besorgte, besprochen, dieser erklärte: wie bekannt seye bei Vorgewester Firmung eine starke Gesellschaft zusammgekommen in einer desfallsigen Rechnung als aufwandt lassen sich nicht eines weil all diese Gäste ihm besonders Schäzbar gewogen, mithin eine Repartition viel weniger ein Ersaz der desfallsigen Kosten nicht denkbar sein könne, da aber bei solchen Vorgängen einem jeweiligen Pfarrer allemal eine gewisse Vergütung nach Verhältniß der Umstände für diesen Aufwand angediehen werden , so wolle er sich dafür in eine runde Summe von 20 Fl. einlassen, und der höheren Behörde anheim stellen aus welchem Fonds ihm solchefür die bei der Firmung nebst beschäftigte Persohnen nämlich für den Herrn Fürst Bischof und seine 4 Gehülfe, sodann für dessen Cammerdiener und bedienete vergütet werden wolle, welche Forderung wir für sehr billig und …..lich halten und erkennen,

ferner fordert der Schultheisenei Verweser Danner nach der Anlage für die Beköstigung des Fuhrmanns des Herrn Fürst Bischofs 1 Fl. 52 x und 

für die in 52 Mann bestandene Schüzen-Compagnie, die bei der Firmung paradiert worden nach der weiteren Anlage a’ 10 x auf den Mann  8 Fl. 40 x in Anrechnung gebracht.

Es dürften daher, wie es bei letzterer Firmung as 1791 geschehen 21 Fl. 52x auch den hiesigen Heiligen und 8 Fl. 40 x auf die Durbacher GemeindsKasse amtlich zu decretieren sein.

Durbach, den 15. April 1810

Edicor, 

Das Directorium des Kinzig Kreißes Offenburg verfügte am 15. May 1810 folgende Kostenerstattung

1)      Der Pfarrer zu Durbach wegen Bewirthung des Herrn FürstBischofs und dessen Gefolge 20 Fl.

2)      Ritterwirth Danner für Verköstigung des Gutschers                  1 Fl. 52 x

3)      Erfrischung der 52 Schützen, welche bey der Ankunft

des Herrn Bischofs paradiert haben                                         8 Fl. 40 x

Am 18. July 1811 war das Geld offensichtlich noch nicht bei der Gemeinde eingegangen  weshalb man beim KreisDirectorium mit einem umfangreichen Schreiben nochmals dringend um Anweisung.

 

 

Nachstehende Junge Bürger sind von Seiten dem Gericht auf Georgi 1810 zu Fahnen-Trägern Kirchen-Träger ernannt worden und haben solches bis Georgi 1812 zu versehen:

Fahnen Träger

            zum Blauen                  Simion Geiller in den Stöcken
                                               Michel Breig, allda
            Rotten                         Georg Männle im Hespengrund
                                               Ciriak Huber am Lindenplatz
            zum Kreuz                   Johannes Breig
                                               Andreas Kaltenbrunn
            …. tragen                     Franz Baumstark
                                               Basilius Seiz
Kirchen Träger bey der
Procesion Blumen Mädchen                Simon Birck
Größeren                                            Ignaz Vollmer
Kleine Buben                                      Georg Huber
Größeren                                            Michel Benz von Nesselried
In der Pfarr-Kirch
Kirchen Träger
            Auf der Vohr Buene                Johannes Monschein
                                                           Johannes Müller
im Kor                                                Andreas Schultheis
                                                           David Schall
In der Kappel zu Nesselried                
            Kirchen kTräger                      Xaver Schwab
zum Kreuz Vortragen
bey der Procession                              Philipp Hermann
            Vorräthig sind auf das Jahr 1812
                                   Joseph Springmann am Hoberg
                                   Joseph Müller der Schneider
                                   Jacob Schweizer Weber

Durbach, den 20. Maj 1810
                                   Danner
                                   Georg Huber 12er
                                   Joseph Hurst 12er
                                   Michael Huber            12 er
                                   Joseph Hurst   12er

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